§ 98 – Zweck und Umfang der Erhebung
(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen dieses Buches und zu seiner Fortentwicklung sind laufende Erhebungen über Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen, normal normal 1a. Kinder in den Klassenstufen eins bis vier, normal normal Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege, normal normal Personen, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege gemeinsam oder auf Grund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 in Pflegestellen durchführen, und die von diesen betreuten Kinder, normal normal die Empfänger a) der Hilfe zur Erziehung, normal normal b) der Hilfe für junge Volljährige und normal normal c) der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, normal normal normal alpha normal normal Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen worden sind, normal normal Kinder und Jugendliche, die als Kind angenommen worden sind, normal normal Kinder und Jugendliche, die unter Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft des Jugendamts stehen, normal normal Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist, normal normal Maßnahmen des Familiengerichts, normal normal Angebote der Jugendarbeit nach § 11 sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6, normal normal die Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen, normal normal die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sowie normal normal Gefährdungseinschätzungen nach § 8a normal normal normal arabic als Bundesstatistik durchzuführen. (2) Zur Verfolgung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auch laufende Erhebungen über Sorgeerklärungen durchzuführen.
Kurz erklärt
- Es werden laufende Erhebungen über Kinder und Fachkräfte in Tageseinrichtungen durchgeführt.
- Die Erhebungen betreffen verschiedene Gruppen, darunter Kinder in den Klassen 1 bis 4 und Empfänger von Hilfen zur Erziehung.
- Auch Kinder und Jugendliche, die unter staatlicher Obhut stehen, werden in die Erhebungen einbezogen.
- Die Statistiken umfassen Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sowie Gefährdungseinschätzungen.
- Zusätzlich werden Erhebungen über Sorgeerklärungen im Bereich der elterlichen Sorge durchgeführt.